Freelancer resp. freie oder freischaffende Mitarbeiter sind Personen, welche für ein Unternehmen tätig sind, ohne jedoch wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Der freie Mitarbeiter ist selbständigerwerbend.
Der Vertrag zwischen dem Freelancer und dem Unternehmen ist oft als Auftragsverhältnis ausgestaltet. In Frage kommen jedoch weitere Vertragstypen (Werkvertrag, Agenturvertrag, etc.).
Der freie Mitarbeiter hat Anspruch auf die verabredete Entschädigung (Honorar, Werklohn etc.). Sozialversicherungsbeiträge hat das Unternehmen keine zu entrichten. Diese werden vollumfänglich vom freien Mitarbeiter entrichtet.
Die Rechte und Pflichten des freien Mitarbeiters definieren sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit dem Unternehmen. In zweiter Linie kommt das auf den jeweiligen Vertragstyp anwendbare Recht zur Anwendung (Auftrag, Werkvertrag, Agenturvertrag etc.).
Weiterführende Informationen zu freie Mitarbeiter und Freelancer
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitgeberkonkursEinleitung zum ArbeitgeberkonkursAutoren:Fringe Benefits / Lohnnebenleist...Einleitung zu Fringe Benefits / Lohnnebenl...Autoren:RachekündigungEinleitung zur RachekündigungAutoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur AbgangsentschädigungAutoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:Unternehmer-EhefrauenEinleitung zu Unternehmer-Ehefrauen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht