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Sozialversicherung / Internationales Arbeitslosenrecht

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Teurer Systemwechsel bei arbeitslosen EU-Grenzgängern

Reform mit Mehrkosten von bis zu CHF 900 Mio.

Datum:
12.05.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Teurer Systemwechsel bei arbeitslosen EU-Grenzgängern
Stichworte:
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitsort, EU, Grenzgänger, Krankenversicherung, Mehrkosten, Reform, Sozialwesen, Wohnsitz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Wie bereits berichtet, würde die geplante Reform eine grundlegende Verschiebung der Zuständigkeit mit sich bringen:

Künftig wäre die Schweiz und nicht mehr der Wohnsitzstaat für die Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verantwortlich. Diese Verlagerung hätte erhebliche finanzielle Folgen.

Prognose: Kostenanstieg

Nach Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) dürften die jährlichen Ausgaben von derzeit rund CHF 300 Mio. auf CHF 900 Mio bis CHF 1,2 Mia. ansteigen.

In dieser Hochrechnung berücksichtigt sind auch die zusätzlichen Personalkosten, die bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anfallen würden, da diese neu auch die Betreuung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu übernehmen hätten.

Rechtliche Verpflichtung?

Rechtlich ist die Schweiz nicht zur Übernahme dieser Änderung verpflichtet, da bislang keine dynamische Rechtsübernahme vereinbart wurde.

Weigerung und politische Spannungen?

Eine Weigerung könnte allerdings politische Spannungen auslösen: Wie bereits bei früheren Anlässen zu beobachten war, könnte die EU Druck aufbauen, indem sie die Zusammenarbeit in für die Schweiz wichtigen Bereichen – etwa in der Forschung oder beim Stromnetz – erschwert.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

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