Summary
Wie bereits berichtet, würde die geplante Reform eine grundlegende Verschiebung der Zuständigkeit mit sich bringen:
Künftig wäre die Schweiz und nicht mehr der Wohnsitzstaat für die Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verantwortlich. Diese Verlagerung hätte erhebliche finanzielle Folgen.
Prognose: Kostenanstieg
Nach Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) dürften die jährlichen Ausgaben von derzeit rund CHF 300 Mio. auf CHF 900 Mio bis CHF 1,2 Mia. ansteigen.
In dieser Hochrechnung berücksichtigt sind auch die zusätzlichen Personalkosten, die bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anfallen würden, da diese neu auch die Betreuung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu übernehmen hätten.
Rechtliche Verpflichtung?
Rechtlich ist die Schweiz nicht zur Übernahme dieser Änderung verpflichtet, da bislang keine dynamische Rechtsübernahme vereinbart wurde.
Weigerung und politische Spannungen?
Eine Weigerung könnte allerdings politische Spannungen auslösen: Wie bereits bei früheren Anlässen zu beobachten war, könnte die EU Druck aufbauen, indem sie die Zusammenarbeit in für die Schweiz wichtigen Bereichen – etwa in der Forschung oder beim Stromnetz – erschwert.
Weiterführende Informationen
Arbeitslose Grenzgänger: Reform mit Mehrkosten für die Schweiz
Krankenversicherung: Grenzgänger in der Schweiz
Weitere Infos zu Grenzgänger-Besteuerung mit Italien
- Schweiz + Italien: Unterzeichnung dauerhafter Steuerregeln für das Homeoffice
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2024 – 2025
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2023
- Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien nicht verlängert – Homeoffice
- Coronavirus (COVID-19): Besteuerung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit