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Mietrecht / Vertragsrecht

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Rückgabe der Mietsache ohne Kündigung des Mietvertrags

OR 253, OR 264, OR 266g

Datum:
14.07.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Miete / Mietrecht, Vertragsrecht
Thema:
Rückgabe der Mietsache ohne Kündigung des Mietvertrags
Stichworte:
Kündigung, Mietvertrag, Rückgabe der Mietsache, Rücktrittsrecht, Vertragsauflösung
Erlass:
OR 253, OR 264, OR 266g
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Mietrecht besteht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag.

Eine Vertragsauflösung bedarf

  • entweder
    • der Vereinbarung zwischen den Parteien, d.h. zwischen Mieter und Vermieter,
  • oder
    • der Kündigung einer Partei, hier des Mieters,
      • allenfalls aus wichtigen Gründen.

Gibt der Mieter die Sache zurück,

  • ohne Kündigungsfrist oder
  • Kündigungstermin einzuhalten,

wird er von seinen Verpflichtungen nur befreit,

  • wenn er
    • einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt.

Kantonsgericht Freiburg
13.01.2026

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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