LAWINFO

Mietrecht / Miete / Mietvertrag

QR Code

Vorzeitige Rückgabe der Mietsache

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Der Mieter kann die Sache zurückgeben ohne Kündigungsfristen und –termine einzuhalten, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt (Ersatzmieter).

Voraussetzungen an den Ersatzmieter

  • Zahlungsfähigkeit
  • Zumutbarkeit
  • Übernahme des Mietvertrags zu den gleichen Bedingungen

Wirkung

Durch das Stellen eines zumutbaren Ersatzmieters kann der Mieter die Mietsache zurückgeben und ist von seinen Verpflichtungen zum Vermieter befreit.

Vermieter vermietet selber weiter

Der Vermieter ist nicht verpflichtet mit dem zumutbaren Ersatzmieter  einen Vertrag abzuschliessen, sondern er ist berechtigt die Vermietung selber an die Hand zu nehmen und die Sache später an einen „bevorzugteren“ Mieter zu vermieten.

Vertragseintritt Ersatzmieter

Der Ersatzmieter tritt unter gleichen Bedingungen in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter hat grundsätzlich den gleichen Mietzins zu verlangen. Verlangt er einen höheren Mietzins, den der Ersatzmieter nicht akzeptiert, verliert er seine Ansprüche.

Kein  Ersatzmieter

Kann der Mieter keinen Ersatz finden, muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt zahlen, an dem das Mietverhältnis nach Vertrag oder Gesetz gekündigt werden kann.

Mieterwechsel / Nachmieter / Ersatzmieter

» Informationen zum Mieterwechsel

» Informationen zum Nachmieter / Ersatzmieter

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.