Fazit
Kann eine Vertragspartei aufgrund des Coronavirus nicht ihren Vertragsverpflichtungen nachkommen, ergibt sich für den Entscheid zum weiteren Vorgehen folgende kaskadierte Grundlage: Vertrag mit Force Majeure-Klausel Anwendung, ggf. Auslegung ohne Force Majeure-Klausel Leistungsstörungsklauseln Anwendung, ggf. Auslegung,... weiterlesen