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Bankenrecht / Finanzmarktrecht

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Eigenmittelverordnung (ERV): BR eröffnet Vernehmlassung zur Verordnungs-Änderung

Datum:
07.07.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
BASEL III, Darlehen, Eigenmittelverordnung, Kredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dauer: 25.10.2022

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 04.07.2022 die Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) bekanntgegeben.

Mit dieser Vorlage sollen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel III Standards ins Schweizer Recht überführt werden, mit dem Ziel:

  • Gewährleistung, dass der Schweizer Bankenplatz im internationalen Wettbewerb weiterhin über gute Bedingungen verfügt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 25.10.2022, wobei vorbehalten bleibt:

  • Eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist, falls kurz vor deren Ablauf wichtige Jurisdiktionen ihre Regulierungsentwürfe veröffentlichen sollten.

Im Einzelnen

Mit der vorgeschlagenen Anpassung der ERV sollen im Einklang mit den finalen Basel III harmonisiert werden:

  • Basel III-Standards
    • Die Standards, wonach risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere, sollen in die ERV überführt werden.
  • Auswirkungen der Differenzierung
    • Diese stärkere Differenzierung nach Risiken kann Banken unterschiedlich betreffen:
      • Insgesamt betrachtet dürften sich die Eigenmittelanforderungen für den Bankensektor – mit Ausnahme der Grossbanken – nicht wesentlich ändern.
  • Messverfahren
    • Andererseits wird das Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren so angepasst, dass eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen resultiert.
      • Für Banken, welche gewisse Anforderungen mittels interner Modelle berechnen, wird dabei der Spielraum im Vergleich zu den Standardverfahren der übrigen Banken begrenzt.
  • Verankerung der FINMA-Rundschreiben in der ERV
    • Gewisse Regulierungen, die bislang auf Stufe von Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geregelt waren, sollen in der ERV verankert werden.
  • Aktualisierung bestimmter ERV-Normen
    • Gewisse Artikel der ERV sollen sodann den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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