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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Familienrecht / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

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KOKES veranlasst bessere Unterstützung für verbeiständete Personen

Datum:
06.08.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
KESB, KOKES
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Empfehlungen zur Organisation von Berufs-Beistandschaften

Einleitung

Mit der Medienmitteilung vom 05.08.2021 hat die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) die von ihr verfassten Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften veröffentlicht.

Ausgangslage

Beistandspersonen begleiten und unterstützen schutzbedürftige Kinder und Erwachsene im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB):

  • Derzeit sollen Beistandschaft bestehen:
    • Erwachsene
      • 97‘000
    • Kinder
      • 36‘000
    • Aktuell werden von professionellen Beiständen begleitet:
      • im Erwachsenenschutz rund 60%
      • im Kindesschutz rund 90%
    • Die übrigen Beistandschaften werden von privaten Beistandspersonen geführt:
      • Angehörige oder Privatpersonen im Rahmen von Freiwilligenarbeit
      • Fachbeistandspersonen
        • Rechtsanwälte
        • Treuhänder
        • etc.

Die KOKES hat im Jahr 2008 Empfehlungen zur Organisation der KESB erlassen.

Nun sollen auch die Organisationsstrukturen der Berufsbeistandschaften optimiert werden.

Handlungsbedarf

Nach der Professionalisierung der KESB legten nun verschiedene Interessenkreise das Augenmerk auf die wichtige Partnerorganisation, die Berufsbeistandschaften.

Dabei war aus fachlicher Sicht unbestritten, dass bei den Berufsbeistandschaften qualitative Verbesserungen nötig sind und ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Bestätigung des Handlungsbedarfs ergab sich auch in einer breiten Vernehmlassung bei den Kantonen, den Dachverbänden der Gemeinden und Städte sowie den kantonalen Gemeindeverbänden und den Berufsbeistandschaften.

Für die Gewährleistung der Unterstützung der schutzbedürftigen Personen mit der nötigen Fachlichkeit und den nötigen zeitlichen Ressourcen wurde veranlasst:

  • Erhebung von „Best-Practice-Beispielen“ in den Kantonen
  • Ableitung von Empfehlungen aus den erhobenen „Best-Practice-Beispielen“.

KOKES

KOKES ist das Kürzel für die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, eine interkantonale Fach- und Direktorenkonferenz.

Ihre Funktionen sind:

  • Koordination der Zusammenarbeit
    • der Kantone untereinander
    • mit dem Bund und nationalen Organisationen
  • Durchführung von Fachtagungen
  • Erhebung gesamtschweizerischer Statistik-Zahlen
  • Abgabe fachlicher Empfehlungen.

Die Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektor/innen (SODK), dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Verband der Berufsbeistandspersonen (SVBB) erarbeitet.

Projektteilnehmer und Ausarbeitung der Empfehlungen

Die neuen Empfehlungen wurden erarbeitet durch:

  • KOKES
  • Konferenz der kantonalen Sozialdirektor/innen (SODK)
  • Schweizerischer Gemeindeverband (SGV)
  • Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen (SVBB).

Ziele der Empfehlungen

Die neuen KOKES-Empfehlungen verfolgen mehrere Ziele:

  • Verbesserung der Unterstützung für schutzbedürftige Personen
  • Optimierung der Arbeitsbedingungen für Berufsbeistandspersonen, damit diese besser unterstützen können
  • Vorgabe von Richtwerten auf unterschiedlichen Ebenen
    • Organisationsstruktur
    • Ausbildungsanforderungen
    • Mengengerüste
    • uam.
  • Orientierungshilfe an die politisch Verantwortlichen im Hinblick auf die Überprüfung und strukturelle Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften

Kerninhalt der Empfehlungen

Im Zentrum der neuen KOKES-Empfehlungen stehen:

  • die Stärkung der vorgelagerten Dienste
  • die Optimierung der niederschwelligen Beratungsangebote, welche die Berufsbeistände entlasten können
  • interne Neuorganisationen bei Berufsbeistandschaften, welche Ressourcen für die Betreuung komplexer Fälle schaffen sollen.

Die 10 wichtigsten Empfehlungen

KOKES hat 10 Empfehlungen für bessere Unterstützung von schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen formuliert:

Die Empfehlungen beinhalten im Wesentlichen:

  • Überprüfung und Anpassung der Organisation von Berufsbeistandschaften
    • Berücksichtigung der gesteigerten Anforderungen an die professionellen Beistände durch
      • eine optimale Organisation
      • die Schaffung notwendiger fachlicher und zeitlicher Ressourcen
  • Verstärkung des Gemeindeangebots an vorgelagerte Dienste wie
    • Mütter-/Väterberatungen
    • Jugendberatungen
    • Schulsozialarbeit
    • freiwillige Lohn-/Vermögensverwaltungen
  • Entlastung der Berufsbeistände durch solche Gemeindeangebote, damit sie sich auf ihre zeitintensiven Fälle konzentrieren können
  • Qualitätszirkel für die gute Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Berufsbeistandschaft
    • Förderung der Beziehungs-Qualität zwischen den eingesetzten Beistandspersonen und den Betroffenen
    • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Beteiligten.

In den KOKES-Empfehlungen werden damit die Rahmenbedingungen der Berufsbeistandschaften beschrieben und fachliche Standards abgeleitet.

Die wichtigsten 10 Empfehlungen sind nachfolgend wiedergegeben:

KOKES

Umsetzung

Wichtige Zielinstitutionen für die Umsetzung der Empfehlungen sind die Gemeinden:

  • In zirka der Hälfte der Kantone sind die Berufsbeistandschaften von den Gemeinden organisiert, weshalb der Schweizerische Gemeindeverband SGV für die Erarbeitung der Empfehlungen involviert wurde.
  • Die neuen Empfehlungen bilden eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften, nämlich:
    • Eine nützliche Orientierung, insbesondere für kleine und mittelgrosse Beistandschaftseinrichtungen.
    • Trotz Guidelines lassen sie den Gemeinden genügend Spielraum.

Mit den neuen Empfehlungen will KOKES die Kantone und Gemeinden anhalten, die strukturelle Organisation von Berufsbeistandschaften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Kantone und Gemeinden sollen aber selber bestimmen:

  • das Tempo der Umsetzung
  • die Schwerpunkte der Umsetzung.

Umsetzungshorizont

KOKES visiert für die Umsetzung der Empfehlungen in sämtlichen Regionen der Schweiz einen Zeithorizont von 10 – 15 Jahren an.

Broschüre

KOKES stellt seine Empfehlungen auch als Broschüre zur Verfügung:

Fazit

Die neuen KOKES-Empfehlungen sind ein guter Ansatz zur Professionalisierung und Vereinheitlichung des revidierten Berufsbeistandschaftswesens.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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