LAWNEWS

Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht / Sachenrecht / Immobilien

QR Code

Lex Koller (BewG): NR will den Immobilienerwerb für ausländische Investoren erschweren

Datum:
28.09.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BR soll BewG-Revision erneut aufnehmen

Einleitung

Der Bundesrat (BR) wollte die «Lex Koller» ursprünglich verschärfen:

  • Neu sollte zum Beispiel der Kauf von Unternehmensimmobilien unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)(SR 211.412.41) fallen.
  • Ausländer aus Drittstaaten sollten für den Kauf einer Wohnung in der Schweiz eine Bewilligung benötigen.

In der Vernehmlassung kamen die bundesrätlichen Vorschläge aber schlecht an. Der BR verzichtete daher auf die Revision.

Kehrtwende des NR

Der Nationalrat (NR) will nun, dass die Regierung doch noch eine Vorlage ausarbeiten soll.

SVP und Linke wollten ein schärferes Gesetz.

Grund: Ausländische Investitionen in Schweizer Immobilien würden sich für „Einheimische“ negativ auswirken:

  • Höhere Kaufpreise
  • Steigende Mieten.

Nächster Schritt

Es ist nun abzuwarten, ob die Motion auch vom Ständerat angenommen wird.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.