Literatur
ABT DANIEL / WEIBEL THOMAS (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht, Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckung, Prozessführung, 4. Auflage, Basel 2019 DRUEY JEAN NICOLAS, Grundriss des Erbrechts, 6. Auflage,... weiterlesen
ABT DANIEL / WEIBEL THOMAS (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht, Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckung, Prozessführung, 4. Auflage, Basel 2019 DRUEY JEAN NICOLAS, Grundriss des Erbrechts, 6. Auflage,... weiterlesen
Das öffentliche Inventar ist das den Erben (auf entsprechenden Antrag hin) zustehende erbrechtliche Institut, welches der Beschaffung von Informationen über den Bestand und den Wert... weiterlesen
Gläubiger aus Erbgangsschulden sind keine Gläubiger des Erblassers, weshalb die Präklusionswirkung von ZGB 590 keine Anwendung findet. Der Gesetzgeber bezweckte nicht einen generellen Schutz der... weiterlesen
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Person Antrags-Berechtigung Fristbeginn Gesetzlicher Erbe Ja Kenntnis Tod * Testamentarisch eingesetzter Erbe Ja Amtliche Mitteilung der Testamenteröffnung * Erbvertraglich eingesetzter Erbe Ja Kenntnis Tod oder amtliche... weiterlesen
Das öffentliche Inventar dient zunächst als Informationsquelle über Umfang und Bestand der Erbschafts-Aktiven und -Passiven. Es dient sodann als Entscheidungsgrundlage für die Erklärung über Annahme... weiterlesen
Durch Pfandrecht an Erbschaftssachen gesicherte Forderungen können stets geltend gemacht werden (ZGB 590 III). Gemäss h.L. besteht eine persönliche Haftung der Erben. weiterlesen
Eine Haftung im Umfang der Bereicherung im Zeitpunkt des Todes besteht in folgenden Fällen (ZGB 590 II): der Gläubiger hat ohne eigene Schuld die Anmeldung... weiterlesen
Inventarisierte zivil-rechtliche Schulden Mit der Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar gehen die inventarisierten zivil-rechtlichen Schulden auf den Erben über und werden zu persönlichen Schulden... weiterlesen
Die Nachlass-Aktiven gehen in ihrer Gesamtheit auf den Erben über, ob inventarisiert oder nicht, denn das öffentliche Inventar bewirkt lediglich eine Haftungsbeschränkung für Erbschaftsschulden und... weiterlesen