LAWINFO

Prozessentschädigung

QR Code

Einleitung zur Prozessentschädigung

Rechtsgebiet:
Prozessentschädigung
Stichworte:
Prozessentschädigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die 4 folgenden Kernsätze stecken das Gebiet der Prozessentschädigung (PE) ab:

  • Die während eines Prozesses auflaufenden Kosten sind während der Dauer des Verfahrens von den Parteien vorläufig selber zu tragen.
  • Inwieweit die Kosten zu ersetzen sind, wird im Endentscheid durch Zusprechung einer Prozessentschädigung entschieden.
  • Die Prozessentschädigung beantwortet die Frage, ob die Prozesspartei ihre Parteikosten alleine tragen muss oder, ob sie für diese ganz oder teilweise von der Gegenpartei entschädigt wird.
  • Die unterliegende Partei hat neben ihren eigenen Aufwendungen auch diejenigen der Prozessgegnerschaft zu bezahlen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.