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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Rechtsöffnung: Behauptungs- und Substantiierungslast im Rechtsöffnungsverfahren

Datum:
21.09.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Betreibung, Rechtsöffnung, Rechtsöffnungsverfahren, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 55, ZPO 221 i.V.m. ZPO 219

Die gesuchstellende Partei hat auch im summarischen Rechtsöffnungsverfahren ihr Gesuch

  • umfassend zu begründen (Begründungspflicht)
    • d.h. alle massgeblichen Tatsachen vorzubringen (Substantiierungspflicht
  • die zulässigen Beweismittel zu nennen und einzureichen.

Daher geht es nicht an, dem Gericht nur Unterlagen einzureichen, aus denen der entscheidungsrelevante Sachverhalt herausgesucht werden muss.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
Urteil vom 12.03.2018
RT170196
ZR 117 (2018) Nr. 42, S. 175 ff.

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