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Mietrecht / Strafrecht

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Türschlosstausch und Wohnungsfotografieren durch den Vermieter

Datum:
13.03.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Türschloss
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Türschloss
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 181; StGB 179quater

Der Vermieter, der dem Mieter durch das Austauschen der Türschlösser den Zugang zur Wohnung verwehrt,

  • erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.

Fotografiert der Vermieter das Mietobjekt-Innere,

  • kann er sich der Verletzung der Geheim- oder Privatsphäre durch Aufnahmegeräte schuldig machen.

Quelle

BGer 6B_510/2022 vom 31.08.2022

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