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Erbrecht

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Willensvollstrecker: Absetzung im Rahmen einer Ungültigkeitsklage und Passivlegitimation

Datum:
04.05.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Testamentsvollstrecker, Ungültigkeitsklage, Willensvollstrecker
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 519 ff. + ZGB 517

Wird eine Ungültigkeitsklage auf Absetzung des Willensvollstreckers erhoben, ist dieser alleine passivlegitimiert und es ist ein Einbezug der Miterben des Klägers bzw. der Vermächtnisnehmer als Beklagte in den Ungültigkeitsprozess nicht notwendig.

Der Testamentsvollstrecker steht somit nicht in einer passiven, notwendigen Streitgenossenschaft mit den erwähnten erbrechtlich Begünstigten.

Quelle

BGer 5A_984/2018 vom 07.01.2020

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