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Strafrecht / Verkehrsrecht

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Strassenverkehrsgesetz: Vorlage «Via sicura» angenommen

Datum:
18.04.2011
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Strassenverkehr, Strassenverkehrsgesetz, Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Via sicura
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

(Artikel zuletzt aktualisiert am 19. November 2012)

Gesetzesanpassungen für mehr Sicherheit im Strassenverkehr

Am 15. Juni 2012 haben National- und Ständerat in der Schlussabstimmung die Verkehrssicherheits-Vorlage «Via sicura» angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen der Vorlage gestaffelt in Kraft zu setzen. Erste Massnahmen treten per 1. Januar 2013 in Kraft, weitere Pakete sollen 2014 und 2015 folgen.

Der Bundesrat hatte die Botschaft zum Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr im Oktober 2010 verabschiedet. Ziel der Vorlage ist eine Reduktion der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Schweizer Strassen. Die vorgeschlagenen Massnahmen der umfangreichen Vorlage sollen eine bessere Durchsetzung bestehender Strassenverkehrsvorschriften gewährleisten, zur Beseitigung der grössten Unfallschwerpunkte beitragen und die Prävention verstärken.

Die Gesetzesänderungen im Rahmen von «Via sicura» sollen auch den zahlreichen parlamentarischen und kantonalen Vorstössen der letzten Jahre Rechnung tragen, die mehr Verkehrssicherheit bzw. eine effizientere Sanktionierung von Raserdelikten verlangten.

Laut dem Bundesamt für Strassen umfasst die Vorlage inhaltlich Massnahmenpakete zu folgenden Themen:

Präventive Massnahmen
«z.B. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag sowie ein Mindestalter von 6 Jahren für Radfahrer und Radfahrerinnen»

Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln«z.B. Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen und Verantwortung des Fahrzeughalters und der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen»

Repressive Massnahmen bei «Raserdelikten» und anderen schwerwiegenden Delikten
«Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie längere Führerausweisentzüge und höhere Strafandrohungen bei Raserdelikten»

Infrastrukturmassnahmen
«z.B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite (‹road safety audit›)»

Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik
«visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und verbesserte Auswertung der Unfalldaten»

Einzelne Massnahmen wurden im Parlament kontrovers diskutiert, so etwa das Mindestalter für das Velofahren auf öffentlichen Strassen, ein (schlussendlich abgelehntes) Helmobligatorium für Kinder.

Am 14. November 2012 gab der Bundesrat bekannt, dass ein erstes Massnahmenpaket auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werde, so Sanktionierungsmassnahmen gegen Raser oder ein Verbot von Radarwarnungen:

» Artikel «Via sicura: Erste Massnahmen ab 2013»

Bildquelle: bfu.ch

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