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Führerausweisentzug

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Einleitung zum Führerausweisentzug

Rechtsgebiet:
Führerausweisentzug
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisentzug, Führerschein, Führerscheinentzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Führerausweisentzug / Entzug des Führerausweises sowie Links zu Verkehrsrecht.

Generell

Wer ein motorisiertes Fahrzeug führen will, bedarf hiezu einer Polizeibewilligung (auch: Führerausweis) und hat die hiefür notwendigen Anforderungen erfüllen:

  • Fahreignung;
  • nachgewiesene theoretische und praktische Fahrfähigkeiten.

Der Führerausweis kann nach dem Erwerb wieder befristet oder unbefristet entzogen werden:

  • Befristeter Führerausweisentzug
    • Befristete Führerausweisentzüge sollen den Fahrzeuglenker zur Einhaltung der Verkehrsregeln ermahnen (Warnungsentzug).
  • Unbefristeter Führerausweisentzug
    • Wird die Fahreignung grundsätzlich bezweifelt, kann der Führerausweis unbefristet entzogen werden.
  • Wiedererlangung mit Gutachten
    • Zur Wiedererlangung des Führerausweises müssen die Zweifel mit einem Gutachten ausgeräumt werden (Sicherungsentzug).
  • Ausweis auf Probe + Besuch von zwei Wiederholungskursen
    • Neulenker erhalten den Führerausweis
      • auf Probe und
      • unter der Voraussetzung des Besuchs von zwei Wiederholungskursen während der Probezeit:
    • Bei Nichtbewährung drohen
      • entweder die Annulation
      • oder der Verfall des Führerausweises auf Probe.

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