Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Führerausweisentzug / Entzug des Führerausweises sowie Links zu Verkehrsrecht.
Generell
Wer ein motorisiertes Fahrzeug führen will, bedarf hiezu einer Polizeibewilligung (auch: Führerausweis) und hat die hiefür notwendigen Anforderungen erfüllen:
- Fahreignung;
- nachgewiesene theoretische und praktische Fahrfähigkeiten.
Der Führerausweis kann nach dem Erwerb wieder befristet oder unbefristet entzogen werden:
- Befristeter Führerausweisentzug
- Befristete Führerausweisentzüge sollen den Fahrzeuglenker zur Einhaltung der Verkehrsregeln ermahnen (Warnungsentzug).
- Unbefristeter Führerausweisentzug
- Wird die Fahreignung grundsätzlich bezweifelt, kann der Führerausweis unbefristet entzogen werden.
- Wiedererlangung mit Gutachten
- Zur Wiedererlangung des Führerausweises müssen die Zweifel mit einem Gutachten ausgeräumt werden (Sicherungsentzug).
- Ausweis auf Probe + Besuch von zwei Wiederholungskursen
- Neulenker erhalten den Führerausweis
- auf Probe und
- unter der Voraussetzung des Besuchs von zwei Wiederholungskursen während der Probezeit:
- Bei Nichtbewährung drohen
- entweder die Annulation
- oder der Verfall des Führerausweises auf Probe.
- Neulenker erhalten den Führerausweis
Überblick zu relevanten Informationen zum Thema Führerausweisentzug / Führerscheinentzug
- Ausgangspunkt
- Bindung an Strafurteil
- Reihenfolge
- Verwarnung
- Entzug
- Sicherheitsentzug
- Entzugskriterien
- Mindestentzugsdauern
- Vorzeitige Wiedererteilung
Download PDF-Dokumente zum Thema Führerausweisentzug / Führerscheinentzug
- Übersicht: Verkehrsregelverletzungen / Ausweisentzug
- Gesetzlicher Katalog: Mindestentzugsdauern
- Stellungnahme an das AMA