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Finanzierung des Eigenheims in der Pension

Datum:
27.03.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Eigenheim, Finanzierung, Hypothek, Immobiliennachfolge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eigenheim als Altersvorsorge?

Ein eigenes abbezahltes Zuhause im Alter klingt verlockend. Ein schuldenfreies Eigenheim hat den Vorteil, dass man im Alter „gratis“ wohnen kann. Völlig kostenlos ist es jedoch nicht, denn es fallen trotzdem Nebenkosten für Strom, Heizung, Reparaturen oder Unterhalt an. Zudem steigt nach der Abzahlung der Schulden die Steuerbelastung, da keine Schuldzinsen mehr abgezogen werden können und der Eigenmietwert der Immobilie steigt.

Hypothek im Alter

Mit der Pensionierung verringert sich das Einkommen. Die Tragbarkeit der Hypothek kann dadurch gefährdet werden. Banken erstellen dabei eine Tragbarkeitsrechnung mit einem Hypothekarzins von 5 %. Zusätzlich werden die Nebenkosten mit 1 % des Liegenschaftswerts sowie die Amortisation berücksichtigt. Die aufsummierten Kosten dürfen höchstens 1/3 des Einkommens betragen. Deshalb ist es für Senioren meist schwierig eine bereits voll amortisierte Hypothek wieder aufzustocken oder eine Zweithypothek aufzunehmen. Von einer vollständigen Abzahlung der Hypothekarschuld ist deshalb abzuraten.

Optionen beim Verkauf des Eigenheims

Wenn Senioren sich das Eigenheim nicht mehr leisten können, empfiehlt sich ein Verkauf. Es bestehen aber auch Optionen:

  • Ersatzerwerb einer kleineren bzw. günstigeren Liegenschaft z. B. eine Stockwerkeigentumswohnung
  • Immobiliennachfolge in der Familie durch:
  • Verkauf an Dritte und Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch mit lebenslänglichem Wohnrecht (vgl. Wohnrecht)

Fazit

Eine frühzeitige Regelung zur Finanzierung des Eigenheims nach der Pensionierung ist in jedem Fall sinnvoll. Zudem ist u.a. aus steuerlicher Sicht von einer vollständigen Amortisation der Hypothek abzuraten. Es empfiehlt sich, dass ältere Eigenheimbesitzer eine Eigentümer-Strategie festlegen (Nutzungsdauer, Gebäudeunterhalt / -bedarf, Exit (Verkauf, Immobiliennachfolge in der Familie) und Refinanzierungsintervalle etc.). Der Eigentümer kann sich aber auch für die „Zufalls“-Strategie entscheiden, wobei ein Veränderungsbedarf abgewartet wird oder die Klärung dem Ehegatten oder den Nachkommen überlassen wird.

Quellen

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