LAWNEWS

Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

QR Code

Startups: „Swiss Startup Coaching Network“ gegründet

Datum:
28.05.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Schweiz, Start-up, Startup
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Startups: „Swiss Startup Coaching Network“ gegründet

Einleitung

Fünf Förderorganisationen haben dieser Tage ein neues Coaching-Netzwerk für Startups gegründet:

  • „Swiss Startup Coaching Network“

Gründer-Organisationen

Motiviert wurde das neue Netzwerk von folgenden Startup-Organisationen:

  • Fri Up (Kanton Fribourg)
  • Genilem (Kantone Genève und Vaud)
  • Genisuisse-Organisation Zentralschweiz
  • Genisuisse-Organisation Zürich-Ostschweiz
  • Asen (Kanton Neuenburg)

Organe

Die Institutsorgane sind:

Ziele

„Swiss Startup Coaching Network“ hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Vernetzung regionaler Non-Profit-Startup-Organisationen
  • Synergien-Nutzung
  • Auftreten gegenüber staatlichen Institutionen als ein Ansprechpartner

Daten des neuen Netzwerks

Dienstleistungen

Die neue Organisation bietet folgend „Dienstleistungen“ an:

  • Erfahrungsaustauch
  • Tätigkeit auf nationaler Ebene
  • Vernetzung

Organisationssitz

Die Dachorganisation für die fünf regionalen Netzwerke sitzt in:

  • c/o Fri Up, Passage du Cardinal 11, 1700 Fribourg

Webauftritt

Die neue Organisation ist online und erreichbar unter:

Werbebotschaft

Der Slogan des neuen Netzwerkes lautet:

  • „Wir fördern innovatives Jungunternehmertum in der Schweiz“

Laufende Coaching-Projekte

Gemäss Bekunden von „Swiss Startup Coaching Network“ coachen die 5 Organisations-Mitglieder derzeit 75 Jungunternehmen mit einem jährlichen Coachingwert von CHF 2 Mio.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.