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Coronavirus: BR schickt 2 Varianten für weitergehende Massnahmen in Konsultation

Datum:
13.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konsultation bis 14.12.2021

Weil der Bundesrat (BR) rasch entscheiden können will, hat er an seiner Sitzung vom 10.12.2021 beschlossen, zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in Konsultation zu geben:

  • VARIANTE 1
    • Die erste Variante sieht vor:
      • in Innenbereichen
        • Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht
      • Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen
        • nur für geimpfte und genesene Personen
      • Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten,
        • Erfordernis zusätzlich eines negativen Tests (2G-plus-Regel).
  • VARIANTE 2
    • Die zweite Variante sieht vor:
      • Planung von Schliessungen,
        • wo die Maske nicht getragen werden kann.
  • MASSNAHMEN BEI BEIDEN VARIANTEN
    • Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit
      • einer Homeoffice-Pflicht;
      • der Beschränkung privater Treffen.

Die Konsultation dauert bis am 14.12.2021.

Der BR hat zusätzlich die Konsultation zur erneuten Übernahme der Testkosten gestartet, um den Auftrag des Parlaments nach der Schlussabstimmung möglichst rasch umsetzen zu können.

 

Aktuell gültig Variante 1: 2G-Regel mit Maskenpflicht Variante 2: Teilschliessung
Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe und Veranstaltungen drinnen
  • 3G mit Maskenpflicht
  • freiwillig 2G: Maskenpflicht entfällt
  • 2G mit Maskenpflicht
  • freiwillig 2G+: Maskenpflicht entfällt
  • 2G mit Maskenpflicht
  • freiwillig 2G+: Maskenpflicht bleibt
Restaurants und Bars
  • 3G mit Masken- und Sitzpflicht
  • freiwillig 2G: Masken- und Sitzpflicht entfällt
  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht
  • freiwillig 2G+: Masken- und Sitzpflicht entfällt
Schliessung Innenbereiche
Discos, Hallenbäder
  • 3G mit Maskenpflicht
  • freiwillig 2G: Maskenpflicht entfällt
  • 2G+, Maskenpflicht entfällt
Schliessung Innenbereiche
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten drinnen
  • 3G
  • freiwillig 2G
  • Kontaktdaten, ausser bei Sport/Kultur mit Maske
  • 2G wenn mit Maske,
  • freiwillig 2G+: Maskenpflicht entfällt
  • U16 ohne Einschränkung
  • 2G und Maske
  • U16 ohne Einschränkung
Treffen mit Familie und Freunden
  • Zertifikat für private Treffen drinnen mit mehr als 10 Personen (Empfehlung)
  • max. 30 Personen drinnen, max. 50 Personen draussen
  • max. 30 Personen drinnen, max. 50 Personen draussen
  • max. 5 Personen drinnen, wenn eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist
Schule / Ausbildung
  • Obligatorische Schule, Sek II und Hochschulen: kantonale Kompetenz
  • Andere Aus- und Weiterbildungen: 3G und Maske
  • Maskenpflicht ab Sekundarstufe II
  • Empfehlung an Kantone für Maskenpflicht an Primar- und Sekundarstufe I
  • Fernunterricht Universität und Fachhochschule
  • andere Aus- und Weiterbildungen = Veranstaltungen drinnen
Arbeit
  • dringliche Homeoffice-Empfehlung
  • Maskenpflicht, wenn mehr als 1 Person im Raum
Homeoffice-Pflicht
Detailhandel und Bergbahnen Maskenpflicht
  • Freiwillige Kapazitätsbeschränkungen
  • Maskenpflicht
  • 3G: geimpft, genesen oder getestet
  • 2G: geimpft oder genesen
  • 2G+: geimpft oder genesen und zusätzlich getestet

Tabelle übernommen aus: Konsultation zu weitergehenden Massnahmen | admin.ch

Einleitung

Der BR berichtet:

  • Die epidemiologische Situation
    • sei sehr kritisch
    • entwickle sich ungünstig.
  • Die Zahl der Ansteckungen mit der derzeit dominierenden Deltavariante sei sehr hoch.
  • Die Belastung der Intensivpflegestationen nehme aufgrund der zunehmenden Anzahl Covid-19-Patientinnen und -Patienten im mittleren und höheren Alter stark zu.

Zudem dürfte die neue, stark ansteckende Virus-Variante Omikron bereits in den nächsten Wochen vermehrt in der Schweiz auftreten.

Weitergehende Massnahmen: Zwei Varianten

Um bereit zu sein, falls weitergehende Massnahmen nötig sein sollten,

  • schickte der BR bis am 14.12.2021 zwei Varianten in Konsultation bei den
    • Kantonen
    • Sozialpartnern
    • zuständigen Parlamentskommissionen
    • betroffenen Verbänden.

Alle Massnahmen:

  • schränken das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ein und
  • betreffen nicht nur ungeimpfte, sondern auch geimpfte und genesene Personen.

Die Varianten im Detail

Variante 1: 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht
„Variante 1 sieht den Einsatz einer umfassenden 2G-Regel vor. In den Bereichen, in denen aktuell in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), soll künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen) gelten. Damit wird das epidemiologische Risiko deutlich reduziert; bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in aller Regel nicht schwer und eine Hospitalisation nicht nötig.

Zugleich würde an diesen Orten auch eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation eingeführt. Restaurants oder andere Gastronomiebereiche von Veranstaltungen würden auch unter die 2G-Regelung fallen. Zudem dürfen bei Veranstaltungen am Sitzplatz Getränke und Esswaren konsumiert werden. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

In Variante 1 sind auch Aktivitäten ohne Maske und Sitzpflicht weiterhin möglich. Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich sind, wären nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Covid-19-Testresultat vorweisen können. Diese 2G-plus-Regel würde zum Beispiel Discos, Bars sowie gewisse sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten, wie Chor- oder Blasmusikproben betreffen. Dank der zusätzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen. Betriebe und Veranstaltungen, welche der 2G-Regel unterstehen, sollen die 2G-plus-Regel freiwillig anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten können, zum Beispiel Fitnesscenter oder Restaurants.“

Variante 2: Teilschliessung
„Variante 2 sieht ebenfalls eine 2G-Regel mit Maskenpflicht vor. Im Unterschied zu Variante 1 würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Dies betrifft auch die Innenbereiche von Restaurants sowie Fitnesscenter, Discos und Bars. In geschlossenen Sportstadien wäre Essen und Trinken nicht mehr erlaubt. Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann. Zugelassen blieben auch sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Diskussion über weitergehende Schliessungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch eine Diskussion über weitergehende Schliessungen geführt. Betroffen wären sämtliche Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben; auch Fach- und Publikumsmessen und Veranstaltungen in Innenbereichen würden verboten. Nicht geschlossen würden Läden, Hotel-Restaurants für Hotelgäste und Dienstleistungsbetriebe (Coiffeur, Bank, Post). Ausnahmen sind zudem vorgesehen für religiöse oder politische Veranstaltungen bis 50 Personen, Profisport und -kultur sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Verstärkte Basismassnahmen im Privaten, am Arbeitsplatz und an den Schulen
Alle Varianten würden mit Basismassnahmen ergänzt. Diese Basismassnahmen sehen Verschärfungen der Regelungen bei privaten Treffen, am Arbeitsplatz und an den Hochschulen vor.

Private Veranstaltungen drinnen
Bei beiden Varianten ist eine Einschränkungen für nicht immunisierte Personen im privaten Bereich vorgesehen. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch 5 Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sollten weitergehende Schliessungen nötig werden, wären private Treffen auf 5 Personen beschränkt, unabhängig davon ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind. Diese Regel soll verhindern, dass Treffen und Aktivitäten in den privaten Bereich verlagert werden und die Wirkung der
Verschärfungen verpufft.

Home-Office-Pflicht
Der Bundesrat stellt zudem die Home-Office-Pflicht erneut zur Diskussion. Bei einer Home-Office-Empfehlung zu bleiben, wenn Schliessungen verordnet werden müssten, hält der Bundesrat nicht für angemessen. Für Personen, die nicht im Home-Office arbeiten können, soll auf eine 3G- oder 2G-Regelung verzichtet werden. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, soll in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht gelten.

Maskenpflicht an Schulen
Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation zu reduzieren. Wie schon in früheren Massnahmenpaketen soll sich der Bund auf die obligatorische Maskenpflicht auf Sekundarstufe II beschränken. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen allerdings dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen.

Fernunterricht an Hochschulen
An den Universitäten und den Fachhochschulen soll wiederum Fernunterricht gelten, wobei Prüfungen ausgenommen werden sollen. Viele Hochschulen unterbrechen allerdings die Unterrichtstätigkeit über die Weihnachtszeit sowieso und das Frühlingssemester beginnt an den Universitäten erst Mitte Februar 2022.

Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Skigebieten
Der Detailhandel sowie die Skigebiete haben von sich aus angeboten, freiwillig Kapazitätsbeschränkungen einzuführen, um die Übertragung des Virus in ihrem Bereich eigenständig einzudämmen und einen Beitrag zur Eindämmung der Viruszirkulation zu leisten. Aus diesem Grund soll aktuell auf weitergehende Massnahmenverschärfungen in diesen Bereichen verzichtet werden.

Konsultation zur erneuten Übernahme der Testkosten
Im Rahmen der Beratungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen die beiden Räte kürzlich eine weitreichende Testkostenübernahme durch den Bund. Der Auftrag des Parlaments soll möglichst rasch umgesetzt werden. Deshalb hat der Bundesrat heute die entsprechende Verordnungsänderung bei den Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen in Konsultation gegeben. Sofern die eidgenössischen Räte diese Beschlüsse in der Schlussabstimmung am 17. Dezember 2021 bestätigen, soll das neue Testkostensystem am 18. Dezember in Kraft gesetzt werden.

Künftig sollen neu die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen. Die Übernahme der Testkosten für Einzel-PCR-Tests würde durch die stark steigende Nachfrage eine Überlastung der Laboratorien mit sich ziehen. Aus diesem Grund sollen Einzel-PCR-Tests weiterhin für symptomatische Personen, Kontaktpersonen und die Bestätigungsdiagnostik priorisiert werden. Selbsttests und Antikörpertests sollen ebenfalls nicht finanziert werden, da diese für die Bekämpfung der Pandemie nicht ausschlaggebend sind.

Konsultation zu Tests bei der Einreise
Das kürzlich eingeführte Testregime, welches auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat befragt deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes.“

Quelle: Medienmitteilung des BR vom 10.12.2021

Dokumente

Quelle

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