Der Zweigbetrieb bildet Gegenstand einer dauernden und unbeschränkten Betriebsverbindung, mit
- einem Betrieb
- mehreren Betrieb
- einer Vielzahl anderer Betriebe.
Es bedarf immer der Verknüpfung zu einem Hauptbetrieb oder einem Inhaber.
Mangels Eigenständigkeit der Leitung kann der Betriebscharakter fehlen: Es besteht nur eine Abteilung.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.