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Zweigniederlassung

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Vollstreckung von Geldforderungen

Rechtsgebiet:
Zweigniederlassung
Stichworte:
Zweigniederlassung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(einschliesslich Ansprüche auf Sicherheitsleistung durch Hinterlage)

Die Vollstreckung für Geldforderungen und die Ansprüche auf Sicherheitsleistung durch Hinterlage geschieht

  • im bundesrechtlich geordneten Betreibungsverfahren
  • durch kantonale oder kommunale Beamte.

Es bestehen 3 Betreibungsarten:

  • Betreibung auf Pfändung (SchKG 88 ff.)
  • Betreibung auf Pfandverwertung (SchKG 151 ff.)
  • Betreibung auf Konkurs (SchKG 159 ff.).

Hier finden Sie folgende Informationen zur Vollstreckung von Geldforderungen:

  1. Parteien des Betreibungsverfahrens
  2. Ordentliche Konkursfähigkeit
  3. Betreibungsort
  4. Bemerkenswertes
  5. Haftungssubstrat


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