Feststellungsklage
= Klageart für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (nur subsidiäre Zulassung, wenn Leistungs- oder Gestaltungsklage nicht möglich)
Leistungsklage
= Klageart für die Geltendmachung eines Leistungs-, Duldungs- oder Unterlassungsanspruchs gegenüber dem Beklagten; der Vollzug, d.h. die Leistung ist nicht Klagegegenstand (erfordert bei einer Sachleistungspflicht eine separate Klage oder bei Geldforderungen die betreibungs- bzw. konkursrechtliche Vollstreckung)
Gestaltungsklage
= rechtsgestaltende Klageart (unmittelbare Änderung der Rechtslage durch Urteil).
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