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Arbeitgeberhaftung

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Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Datum:
21.12.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit entsteht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in folgenden Bereichen:

Strafgesetz (StGB)

  • zB fahrlässige Körperverletzung

Arbeitsgesetz

  • Missachtung des Schutzes von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Missachtung einer Verfügung betreffend Massnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und Dritter

Datenschutzgesetz

  • Vorsätzlich falsche oder unvollständige Auskünfte über gesammelte Daten und deren Bearbeitung
  • Vorsätzliche, unbefugte Bekanntgabe geheimer, besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

  • Missachtung der Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
  • Zuwiderhandlung gegen Verwaltungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften

Schwarzarbeit (Ausländerbeschäftigung)

  • Vorsätzliche Beschäftigung von Ausländern, die nicht berechtigt sind, in der Schweiz zu arbeiten

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

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