LAWINFO

Arbeitgeberhaftung

QR Code

Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberhaftung
Stichworte:
Arbeitgeberhaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit entsteht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in folgenden Bereichen:

Strafgesetz (StGB)

  • zB fahrlässige Körperverletzung

Arbeitsgesetz

  • Missachtung des Schutzes von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Missachtung einer Verfügung betreffend Massnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und Dritter

Datenschutzgesetz

  • Vorsätzlich falsche oder unvollständige Auskünfte über gesammelte Daten und deren Bearbeitung
  • Vorsätzliche, unbefugte Bekanntgabe geheimer, besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

  • Missachtung der Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
  • Zuwiderhandlung gegen Verwaltungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften

Schwarzarbeit (Ausländerbeschäftigung)

  • Vorsätzliche Beschäftigung von Ausländern, die nicht berechtigt sind, in der Schweiz zu arbeiten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.