Recht am Arbeitsergebnis
Die Rechte am Arbeitsergebnis werden nach Arbeitsrecht in der Regel dem Arbeitgeber zugeordnet. Sofern und soweit das Arbeitsergebnis nicht direkt beim Arbeitgeber anwächst (sog. Fremdspezifikation gemäss ZGB 726 Abs.1), besteht eine Herausgabepflicht (OR 321b Abs. 2). – Diese arbeitsvertragliche Herausgabepflicht hat nur vertragliche und keine dingliche Wirkung.
Diese arbeitsrechtliche Zuordnung kollidiert mit dem sog. „Schöpferprinzip“, wonach nur der Schöpfer die Rechte am immateriellen Gut erwirbt.
Schöpferprinzip
Nach dem Schöpferprinzip ist der Schöpfer eines Immaterialgutes der originäre Eigentümer (konstitutiver Erwerb) und ein Rechtsnachfolger erwirbt dieses nur derivativ, d.h. Rechtsgeschäft.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Fristlose KündigungEinleitung zur fristlosen KündigungAutoren:FreistellungEinleitung zur FreistellungAutoren:FerienanspruchEinleitung: Ferienanspruch / Ferienrecht d...Autoren:Kündigung ArbeitsvertragEinleitung zur Kündigung ArbeitsvertragAutoren:PersonalreglementEinleitung zum PersonalreglementAutoren:HeimarbeitsvertragEinleitung zum Heimarbeitsvertrag
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht