Hohe Aufmerksamkeit
Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision.
Keine Generalklausel zG Arbeitgeber
Generell-abstrakte Formulierungen zugunsten des Arbeitgebers sind zu vermeiden.
Die Auslegung von Zuordnungsklauseln erfolgt im Unklarheitenfalle zum Nachteil des Verfassers. Dazu kommt, dass die oft sozial motivierten Arbeitsgerichte Interpretationsfragen zuungunsten des Arbeitgebers auslegen.
Redaktion im Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag ist klar strukturiert festzuhalten,
- welche Rechte dem Arbeitgeber
- zu Eigentum
- zur ausschliesslichen Nutzung zustehen.
- welches die Rechtsfolgen sind bei
- Gelegenheitserfindungen und –designs
- freien Immaterialgüterrechten.
- wie hoch die Entschädigung an den Arbeitnehmer festzusetzen ist.
- wie der Rechtserwerb durch den Arbeitgeber abläuft, d.h.
- Verpflichtungsvorbehalt (obligatorische Übertragungsverpflichtung des Arbeitnehmers)
- Verfügungsvorbehalt (automatischer Rechtsübergang an den Arbeitgeber bei Eintritt der Voraussetzungen).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.