Hohe Aufmerksamkeit
Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision.
Keine Generalklausel zG Arbeitgeber
Generell-abstrakte Formulierungen zugunsten des Arbeitgebers sind zu vermeiden.
Die Auslegung von Zuordnungsklauseln erfolgt im Unklarheitenfalle zum Nachteil des Verfassers. Dazu kommt, dass die oft sozial motivierten Arbeitsgerichte Interpretationsfragen zuungunsten des Arbeitgebers auslegen.
Redaktion im Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag ist klar strukturiert festzuhalten,
- welche Rechte dem Arbeitgeber
- zu Eigentum
- zur ausschliesslichen Nutzung zustehen.
- welches die Rechtsfolgen sind bei
- Gelegenheitserfindungen und –designs
- freien Immaterialgüterrechten.
- wie hoch die Entschädigung an den Arbeitnehmer festzusetzen ist.
- wie der Rechtserwerb durch den Arbeitgeber abläuft, d.h.
- Verpflichtungsvorbehalt (obligatorische Übertragungsverpflichtung des Arbeitnehmers)
- Verfügungsvorbehalt (automatischer Rechtsübergang an den Arbeitgeber bei Eintritt der Voraussetzungen).
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