Mitsprache
= Recht der Arbeitnehmer ihre Meinung zu äussern.
Mitwirkung
= Recht der Arbeitnehmer ihre Meinung zu äussern und Empfehlungen bzw. Vorschläge abzugeben.
Mitbestimmung
= Recht der Arbeitnehmer, auf die Entscheidfindung Einfluss zu nehmen.
Mitentscheidung
= Recht der Arbeitnehmer, mit zu entscheiden.