Arbeitnehmermitwirkung ist Mitsprache oder Arbeitnehmervertretung.
Je nach Branche und Betriebsgrösse haben die Arbeitnehmer in unterschiedlichen Formen eine Mitwirkungsmöglichkeit. Die Mitsprache ist meistens begrenzt, weil derjenige, der bezahlt, befiehlt (sprich Aktionäre, die Geld nachschiessen müssen). Oft fehlen den Arbeitnehmern Ausbildung und Erfahrung, auch wenn sie vor dem Chef merken, dass im Unternehmen etwas nicht stimmt.
In der Schweiz bestehen kraft Arbeitsgesetz bzw. Mitwirkungsgesetz folgende Mitsprachearten: