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Arbeitsbestätigung

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Anwendungsfälle

Rechtsgebiet:
Arbeitsbestätigung
Stichworte:
Arbeitsbestätigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurz-Arbeitsverhältnis ohne Leistungsbeurteilungsmöglichkeit

Ausgangslage

Die Arbeitsbestätigung kommt vielfach da zur Anwendung, wo der Arbeitnehmer ein so kurzes Engagement hat, dass der Arbeitgeber objektiv gar nicht in der Lage ist seine Leistungen und sein Verhalten zu beurteilen und ein Vollzeugnis auszustellen:

  • Auf wenige Wochen befristeter Arbeitsvertrag
  • Arbeitnehmerkündigung während der Probezeit
  • Aushilfe

Faustregel:

Als Kurzengagements gelten Arbeitsverhältnisse von weniger als 3 Monaten Dauer.

Guter Arbeitnehmer

Die Leistungen guter und engagierter Arbeitnehmer werden auch binnen kurzer Zeit erkannt; in solchen Fällen werden die meisten Arbeitgeber trotz Kurzzeit-Arbeitsverhältnis ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Schlechter Arbeitnehmer

Ist der Arbeitnehmer dagegen limitiert, nicht engagiert oder muss ihm generell ein negatives Zeugnis ausgestellt werden, neigt der Arbeitgeber zur Vermeidung von Qualifikations-Diskussionen dazu, seiner Zeugnispflicht durch Ausstellung nur einer Arbeitsbestätigung nachzukommen. Im Bewusstsein, dass er ein Vollzeugnis und eine Arbeitsbestätigung ausstellen muss, wird er die Beschränkung bloss auf eine Arbeitsbestätigung mit dem Arbeitnehmer absprechen.

Tätigkeitsnachweis für Prüfungen

Es gibt Situationen im beruflichen Werdegang, die nur aber immerhin einen Praxisnachweis erfordern:

  • Praxisnachweis für Zulassung einem Weiterbildungslehrgang
  • Praxisnachweis für Prüfungszulassung

In diesen Fällen will der Probant nicht unbedingt ein Vollzeugnis einreichen, welches neben dem Prüfungsergebnis einen nicht gewollten Rückschluss auf seine Leistungen zulässt.

Tipp:

Bei Weiterbildungs- und Karriereabsichten immer ein Arbeitszeugnis und eine Arbeitsbestätigung verlangen.

Arbeitsbestätigung bei negativ ausfallendem Vollzeugnis

Hat der Arbeitnehmer einen missglückten Start und entscheidet er sich, es anderswo von neuem zu versuchen, so wird er von sich aus in Erwartung eines negativ wertenden Vollzeugnisses

  • nur eine Arbeitsbestätigung verlangen
  • ev. mit dem Arbeitgeber absprechen
    • eine Arbeitsbestätigung mit begleitenden Wünschen für die Zukunft.

Faustregel

Personalverantwortliche interpretieren das blosse Einreichen einer Arbeitsbestätigung, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate dauerte, so, dass der frühere Arbeitgeber mit den Leistungen und dem Verhalten des Bewerbers unzufrieden war.

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