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Arbeitsbestätigung

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Abgrenzung

Datum:
30.05.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vollzeugnis

=   Zeugnis mit abstrakten Daten (Personalien, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses) und den subjektiven Elementen von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.

» Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis

Arbeitsbestätigung

=   Zeugnis mit den abstrakten Daten von Personalien, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

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