Vollzeugnis
= Zeugnis mit abstrakten Daten (Personalien, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses) und den subjektiven Elementen von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
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Arbeitsbestätigung
= Zeugnis mit den abstrakten Daten von Personalien, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.