Die Arbeitsbestätigung gilt als das sog. kleine Zeugnis und wird entweder für reine Bestätigungszwecke oder im Falle eines schlechten Vollzeugnisses verwendet.
Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf
- Personalien
- Funktion
- Art des Arbeitsverhältnisses
- Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Zeugnisarten | ||
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Arbeitszeugnis | Arbeitsbestätigung | |
Zeitpunkt |
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Inhalt |
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