Die Arbeitsbestätigung gilt als das sog. kleine Zeugnis und wird entweder für reine Bestätigungszwecke oder im Falle eines schlechten Vollzeugnisses verwendet.
Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf
- Personalien
- Funktion
- Art des Arbeitsverhältnisses
- Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Zeugnisarten |
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Arbeitszeugnis |
Arbeitsbestätigung |
Zeitpunkt |
- Jederzeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses = Zwischenzeugnis
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses = Schlusszeugnis
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- Grundsatz: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Ausnahme: Während des Arbeitsverhältnisses unter Hinweis auf das bestehende Obligo
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Inhalt |
- Art des Arbeitsverhältnisses: Funktion
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: Eintritt / Austritt
- Leistungen des Arbeitnehmers
- Verhalten des Arbeitnehmers
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- Art des Arbeitsverhältnisses: Funktion
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: Eintritt / Austritt
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