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Arbeitsbestätigung

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Ausgangslage

Datum:
30.05.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eine Arbeitsbestätigung.

Die Arbeitsbestätigung hat verschiedene Einsatzbereiche

  • Kurz-Arbeitsverhältnis ohne Leistungsbeurteilungsmöglichkeit
  • Tätigkeitsnachweis für Prüfungen
  • Arbeitsbestätigung bei negativen ausfallendem Vollzeugnis

Erfährt ein Arbeitnehmer eine negative Beurteilung und verzichtet er zugunsten einer Arbeitsbestätigung auf ein Vollzeugnis, kann die Ergänzung der Arbeitsbestätigung mit den besten Zukunftswünschen ihr die Härte und Emotionslosigkeit nehmen und eine positive Strahlkraft auf den Mitarbeiter zeitigen.

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