LAWINFO

Arbeitsstreitigkeiten

QR Code

Fallgruppe 5

Rechtsgebiet:
Arbeitsstreitigkeiten
Stichworte:
Arbeitsstreitigkeiten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

CH

Ausland

Anwendbares Recht

Gerichtsstand (GS)

Sitz
Arbeitgeber

x

Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus Sicht der ausländischen Rechtsordnung selbst beurteilt werden, welche Vorschriften sie als international zwingendes Recht ansieht.

Parteien können ausländisches Recht wählen, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten sind.

Im Rechtsverkehr mit europäischen Staaten:

GS-Vereinbarung nur nachdem Streitigkeit entstanden ist oder um AN einen weiteren GS zu ermöglichen

Klagen des AN: Schweizer Gerichte am Sitz des AG

Alle Klagen: Schweizer Gerichte am Ort der Niederlassung, die den AN eingestellt hat

Europ. Gerichte, wenn es sich um Streitigkeit aus dem Betrieb einer ausländischen Zweigniederlassung, Agentur oder sonstigen Niederlassung handelt

[Nach revidiertem LGVÜ wird AG nur noch vor den Gerichten am Wohnsitz des AN klagen können.]

Im Rechtsverkehr mit nicht-europäischen Staaten:

  1. Staatsverträge gehen vor
  2. Nach IPRG: Klagen des AN

Schweizer Gerichte am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des AN

Alle Klagen: Schweizer Gerichte am Wohnsitz der beklagten Partei oder am gewöhnlichen Arbeitsort

GS-Vereinbarung jederzeit möglich, sofern dadurch nicht GS schweizerischen Rechts missbräuchlich entzogen wird.

Wohnort
Arbeitnehmer

x

Arbeitsort

x x

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.