Der Handelsreisendenvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zum Handelsreisenden (auch Aussendienstmitarbeiter), der den Kunden des Arbeitgebers eine individuelle Betreuung an ihrer Geschäftsadresse bieten soll. Dabei handelt der Aussendienstmitarbeiter im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers nach dessen Weisungen. Viele Aspekte von Arbeitsvertrag und Arbeitsablauf sind bei Handelsreisenden / Aussendienstmitarbeitern anders als beim Normalarbeitsvertrag.
Oft ergeben sich durch Vorteils-Zugeständnisse an den Handelsreisenden Abgrenzungsfragen zu den verwandten Vertriebsverträgen wie
- Agenturvertrag
- Kommissionsvertrag
- Alleinvertriebsvertrag
Weiterführende Informationen zum Handelsreisendenvertrag
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Arbeitsvertrag für Handelsreisende / Aussendienstmitarbeiter » handelsreisendenvertrag.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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