Der Handelsreisendenvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zum Handelsreisenden (auch Aussendienstmitarbeiter), der den Kunden des Arbeitgebers eine individuelle Betreuung an ihrer Geschäftsadresse bieten soll. Dabei handelt der Aussendienstmitarbeiter im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers nach dessen Weisungen. Viele Aspekte von Arbeitsvertrag und Arbeitsablauf sind bei Handelsreisenden / Aussendienstmitarbeitern anders als beim Normalarbeitsvertrag:
- Form
- Vertragsinhalt
- Kundenbesuche / Weisungsrecht
- Gebietsschutz / Kundenkreisschutz
- Nebenbeschäftigungsverbot
- Vermittlung oder Abschluss von Geschäften
- Berichterstattung
- Lohn und Provisionen
- Auslagenersatz
- Unverschuldete Reiseverhinderung
- Delcredere / Inkassokosten
- Kündigung
- Beendigung
- Retentionsrecht
Oft ergeben sich durch Vorteils-Zugeständnisse an den Handelsreisenden Abgrenzungsfragen zu den verwandten Vertriebsverträgen wie
- Agenturvertrag
- Kommissionsvertrag
- Alleinvertriebsvertrag
Einiges ist daher zu beachten und zu regeln. Vgl. Sie dazu auch den
Muster-Arbeitsvertrag für Handelsreisende / Aussendienstmitarbeiter.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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