Um beurteilen zu können, ob ein Arzt haftpflichtig ist, müssen medizinische Experten beigezogen werden. Bestehen zwischen Patient und Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherung unterschiedliche Standpunkte zu haftpflichtrechtlich relevanten medizinischen Fragen, kann der Patient von sich aus ein Gutachten in Auftrag geben (sog. Parteigutachten).
Die Parteien können sich aber auch auf einen gemeinsamen Gutachter einigen, was die Akzeptanz der Ergebnisse in der Regel erhöhen dürfte.
In Fällen der Arzthaftung stellen sich regelmässig und insbesondere folgende Fragen:
- Liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes vor?
- An welchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet der Patient?
- Sind diese auf ein Fehlverhalten des Arztes zurückzuführen?
- Sind die Gesundheitsbeeinträchtigungen auf Komplikationen zurückzuführen?
Das Gutachten sollte wie folgt sein:
- umfassend
- nachvollziehbar
- schlüssig
Kann das Gutachten keine zuverlässige Beurteilung abgeben, werden dem Gutachter Ergänzungsfragen gestellt. Falls notwendig, muss ein zweites Gutachten eingeholt werden.
Tipp: FMH Gutachten
Die schweizerische Ärztevereinigung FMH betreibt eine Gutachterstelle für aussergerichtliche Begutachtungen von Arzthaftpflichtfällen. Die Begutachtung kann nur vom Patienten und nicht vom betroffenen Arzt beantragt werden. Die Gutachterstelle darf nur angerufen werden, wenn zwischen Patient und Haftpflichtversicherer keine Uneinigkeit besteht.
FMH-Gutachten haben folgende Vorteile:
- Wahl des Experten erfolgt durch die Gutachterstelle
- Vermeidung von Diskussionen und Suche nach geeignetem Gutachter
- Kostentragung durch Haftpflichtversicherung
- durch FMH-Reglement genau festgelegtes Gutachterprozedere
- Festgelegte Bearbeitungsdauer von max. 3-4 Monaten