Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten:
- Vermeidung eines Übernahmeverschuldens
- Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht genommenen Geschäftsbesorgung gewachsen ist.
- Kritische Selbstbeurteilung
- Der Beauftragte sollte sich Rechenschaft über seine Fähigkeiten, seine Aus- und Weiterbildung, seine Erfahrung und die Aktualität seiner Kenntnisse geben
- Der Beauftragte kann sich später nicht auf Ausbildungsmängel, ungenügende Erfahrung und fehlende Forschungskenntnisse berufen
- Vgl. hiezu BGE 92 II 174, BGE 67 II 22 f., 56 II 375
- Kritische Beurteilung der internen und externen Fachleute
- Analyse von Auftragsart
- Analyse des Auftragsumfangs
- Analyse der Zeitdauer für die Auftragserledigung
- Analyse der Erfolgsaussichten des Auftrags
- Planung der Auftragsausführung
- Problemlösungen
- Beizug von Inhouse-Fachleuten
- Beizug von Fachexperten (= Fachärzten!)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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