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Arzthaftung

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MANDATS-GRUNDSÄTZE

Rechtsgebiet:
Arzthaftung
Stichworte:
Arzthaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten:

  • Vermeidung eines Übernahmeverschuldens
    • Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht genommenen Geschäftsbesorgung gewachsen ist.
    • Kritische Selbstbeurteilung
      • Der Beauftragte sollte sich Rechenschaft über seine Fähigkeiten, seine Aus- und Weiterbildung, seine Erfahrung und die Aktualität seiner Kenntnisse geben
      • Der Beauftragte kann sich später nicht auf Ausbildungsmängel, ungenügende Erfahrung und fehlende Forschungskenntnisse berufen
      • Vgl. hiezu BGE 92 II 174, BGE 67 II 22 f., 56 II 375
    • Kritische Beurteilung der internen und externen Fachleute
  • Analyse von Auftragsart
  • Analyse des Auftragsumfangs
  • Analyse der Zeitdauer für die Auftragserledigung
  • Analyse der Erfolgsaussichten des Auftrags
  • Planung der Auftragsausführung
    • Problemlösungen
    • Beizug von Inhouse-Fachleuten
    • Beizug von Fachexperten (= Fachärzten!)

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