Kommunikation
Bei Zwischenfällen kommt der Kommunikation grosse Bedeutung zu. Richtiges Kommunizieren kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie dessen Angehörigen erhalten, wodurch eine Eskalation zu einer haftpflichtrechtlichen Auseinandersetzung vermieden werden kann.
Dokumentation
Sollte sich aus einem Zwischenfall ein Haftpflichtfall abzeichnen, ist eine saubere, umfassende und vollständige Dokumentation von zentraler Bedeutung. Hilfreich sind dabei Gedächtnisprotokolle der einzelnen Behandlungsphasen, die von sämtlichen an der Behandlung Beteiligten nach dem Zwischenfall erstellt werden sollen.
Schadenanmeldung
Die Schadensmeldung des Arztes bzw. Spitals an die Haftpflichtversicherung muss spätestens bei Erhebung der Schadenersatzansprüche des Patienten bzw. bei Einleitung des Strafverfahrens gegen den Arzt bzw. das Spital erfolgen.
Eine (vorsorgliche) Schadenanmeldung bei der Versicherung stellt keine Anerkennung der Haftung dar. Sie schafft lediglich die Voraussetzungen, die ersten Abklärungen zu ermöglichen.
Wegen des Patientengeheimnisses bzw. aus Datenschutzgründen dürfen Informationen aus der Krankengeschichte erst nach Einwilligung des Patienten (Einwilligungs-/Entbindungserklärung) weiter gegeben werden.
Patientenvorgehen
Falls ein Patient den Verdacht hegt, einem Behandlungsfehler zum Opfer gefallen zu sein, sollte wie folgt vorgegangen werden:
- Beschaffung der Krankengeschichte inklusive allfälliger externer Abklärungen
- Vorabklärung bei unabhängiger Patientenberatungsstelle (Vorliegen Behandlungsfehler?)
- rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche
- bei schweren Schädigungen: eventuell Beizug eines Anwalts
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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