Die Parteien können den Verfahrensablauf mit Ihren Eingaben, Rechtsbegehren und Anträgen ein Stück weit beeinflussen; der Verfahrensablauf wird jedoch vom Gericht bestimmt.
Die ZPO erlaubt den Handelsgerichten u.A. mit dem Instrument der Instruktionsverhandlung (ZPO 226) eine dem Einzelfall gerechte, flexible Gestaltung des Verfahrensablaufes. Die Handelsgerichte führen i.d.R. nach schriftlicher Klagebegründung und Klageantwort eine Instruktionsverhandlung durch.
Ein typischer Verfahrensablauf könnte wie folgt gestaltet sein:
- Kläger reicht umfassende Klageschrift beim Handelsgericht ein
- Beklagter reicht Klageantwort beim Handelsgericht ein
- Nach Eingang der Klageantwort lädt das Handelsgericht zur Instruktionsverhandlung vor
- Den Parteien wird aufgrund der bisherigen Eingaben der Parteien eine vorläufige Beurteilung des Falles durch das Gericht präsentiert (Referentenaudienz).
- Das Gericht bemüht sich, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen.
- Kommt eine Einigung zustande, ist das Verfahren abgeschlossen
- Das Handelsgericht kann Beweise abnehmen
- Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren mit Replik und Duplik fortgesetzt
- Ev. Durchführung einer weiteren Instruktionsverhandlung
- Nach Abnahme allfälliger Beweise fällt das Handelsgericht ein Urteil.
Weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf
- Ablauf des Zivilprozesses
- Ordentliches Verfahren | zivilprozess.ch
- Downloads: Ablauf ordentliches Verfahren nach Variante| zivilprozess.ch
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