- Auffanggesellschaft vor Generalexekution
- Aktionariat
- Alt-Aktionäre (siehe Variante I und III)
- Neue Geldgeber (siehe Variante III und IV)
- Vollzug asset deal vor Konkurseröffnung
- ev. Kaufpreisanpassungs-Verhandlungen nur auf Intervention von Konkursverwaltung oder Sachwalter bzw. Liquidatoren
- Aktionariat
Auffanggesellschaft ohne amtliche Mitwirkung, also vor Konkurseröffnung
Vorteile
- Flexibilität
- Freiere Unternehmensführung
- zukunfts-orientiertere Ausrichtung
- Zeitgewinn
- Anonymere Abwicklung bzw. geringere Publizität
- Keine Konkurrenten-Interventionen
Nachteile
- Auffanggesellschaft läuft Gefahr, eine Anfechtungsklage von Konkursverwaltung oder Sachwalter bzw. Liquidator zu gewärtigen
- Solidarhaft für vor Betriebsübernahme verfallene Lohn- und Sozialkosten (OR 333)
- Umstellung vieler Lieferanten auf Vorauskasse-Lieferungen
- Pression zur Schuldübernahme bezüglich Schulden der notleidenden Gesellschaft
- durch Lieferverweigerung von Key-Lieferanten
- durch Bezugsabstinenz von Key-Kunden mit Guthabenssaldo gegenüber der Alt-Gesellschaft
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