- Auffanggesellschaft vor Generalexekution
- Aktionariat
- Alt-Aktionäre (siehe Variante I und III)
- Neue Geldgeber (siehe Variante III und IV)
- Vollzug asset deal vor Konkurseröffnung
- ev. Kaufpreisanpassungs-Verhandlungen nur auf Intervention von Konkursverwaltung oder Sachwalter bzw. Liquidatoren
- Aktionariat
Auffanggesellschaft ohne amtliche Mitwirkung, also vor Konkurseröffnung
Vorteile
- Flexibilität
- Freiere Unternehmensführung
- zukunfts-orientiertere Ausrichtung
- Zeitgewinn
- Anonymere Abwicklung bzw. geringere Publizität
- Keine Konkurrenten-Interventionen
Nachteile
- Auffanggesellschaft läuft Gefahr, eine Anfechtungsklage von Konkursverwaltung oder Sachwalter bzw. Liquidator zu gewärtigen
- Solidarhaft für vor Betriebsübernahme verfallene Lohn- und Sozialkosten (OR 333)
- Umstellung vieler Lieferanten auf Vorauskasse-Lieferungen
- Pression zur Schuldübernahme bezüglich Schulden der notleidenden Gesellschaft
- durch Lieferverweigerung von Key-Lieferanten
- durch Bezugsabstinenz von Key-Kunden mit Guthabenssaldo gegenüber der Alt-Gesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.