Gläubiger und Aktionäre können durch das Verhalten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung geschädigt werden:
- Durch die Alt-Gesellschaft
- Konkursverschleppung
- Zu billiger Betriebsveräusserung
- Novation nicht fälliger Forderung in fällige Ansprüche und Tilgung
- Gratisübertragung des Goodwills.
- Durch die Neu-Gesellschaft
- Zu billiger Betriebserwerb
- Gratisübernahme des Goodwills.
Schädigungsvermeidung
Vertragliche Betriebsmittelsicherung anstelle des Erwerbs:
Die Auffanggesellschaft kann sich für die Betriebsaufnahme die Betriebsmittel anstelle eines Erwerbs auch durch Dauerschuld-Verhältnisse sichern.
Arten:
- Räume: Ablösung des Mietvertrages (vor Konkurseröffnung)
- Maschinen: Miete der Produktionsmaschinen und des Fahrzeugparks
- Leasingverträge: Umschreibung (Abrechnungsprozedere)
- Lagerbestände: Bezugsvereinbarung nach Bedarf
Entschärfte Bewertungsproblematik:
Die Bewertungsproblematik reduziert sich auf die Festsetzung des Mietzinses, je nach Maschineneigenschaft:
- Standard-Maschinen: Liquidationswert : 100 x 6 [Kapitalisierungssatz] = Mietzins p.a.
- Speziell für die Produktion des übernommenen Gewerbes erstellte Maschinen: Wert zwischen Fortführungs- und Liquidationswert : 100 x 6 [Kapitalisierungssatz] = Mietzins p.a.
Die beim Maschinen-Kauf einzukalkulierenden Umzugskosten (insbesondere wenn in den bestehenden Räumlichkeiten nicht auf Dauer produziert werden will) entfallen bei der Miete; die Alt-Gesellschaft kann die Maschinen nach Mietvertrags-Kündigung durch die Auffanggesellschaft ab Platz verwerten.
Vorteile für die Auffanggesellschaft:
- Reduktion der Anfechtungsrisiken (SchKG 285 ff.)
- Möglichkeit, bei gutem Geschäftsstart und –verlauf aktuellere Betriebsmittel anzuschaffen
- Liquiditätsschonung.
Vorteile für die Alt-Gesellschaft:
- Allgemein durch eine Auffanggesellschaft
- Die Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen wie Löhne, Mieten, uam stoppen
- sofort mit dem Betriebsübergang und
- laufen nicht während der Kündigungsfristen ohne Ertragsäquivalent weiter.
- Die Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen wie Löhne, Mieten, uam stoppen
- Keine Verzugsfolgen aus gestoppten Abnahme- und Lieferverträgen
- Lager-Liquidation zu höheren Preisen als bei Liquidation an Dritte
- Ggf. Erhältlichmachung Goodwill (im Konkursfalle nicht möglich).
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.