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Auffanggesellschaft

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Risiko-Varianten

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auffanggesellschaft „Vollzug asset deal nach Konkurseröffnung“

  • Aktionariat
    • Alt-Aktionäre
    • Neue Geldgeber
  • Vereinbarung asset deal an Auffanggesellschaft vor Konkurseröffnung (ohne Vollzug), aber Vollzug asset-deal zur Betriebsübernahme aus Konkurs- oder Nachlassverfahren
    • Risiken:
        • Koordination
          • Keypoints
          • Beschränkte Möglichkeiten in der Generalexekution
          • Ermessen bzw. fehlende Bereitschaft des Konkursverwalters zur Weiterführung des konkursiten Unternehmens bis zur Betriebsübernahme
        • Zeitknappheit (jeder Verzögerungs-Tag bei der Betriebsaufnahme der Auffanggesellschaft macht die Unmöglichkeit der Betriebsweiterführung wahrscheinlicher).
  • Diese „Vorsicht-Variante“ ist meist zum Scheitern verurteilt.

Auffanggesellschaft mit blossem LOI vor Generalexekution

  • Aktionariat
    • Alt-Aktionäre
    • Neue Geldgeber
  • Absichtserklärung (Letter of intent [LOI mit Alt-Gesellschaft), Abschluss und Vollzug asset deal in Konkurs- oder Nachlassverfahren
    • Risiken:
      • Koordination
        • Keypoints
        • Beschränkte Möglichkeiten in der Generalexekution
        • Ermessen bzw. fehlende Bereitschaft des Konkursverwalters zur Weiterführung des konkursiten Unternehmens bis zur Betriebsübernahme
      • Zeitknappheit
  • Diese rechtlich übervorsichtige „Vorsicht-Vorsicht-Variante“ ist in der Regel betriebswirtschaftlich zum Scheitern verurteilt.
    • Dieses Variante wird oft zur Vermeidung der Betriebsübernahmefolgen nach OR 333 gefahren.
    • Nicht bedacht wird in der Regel, dass auch eine faktische Betriebsübernahme genügt um die Rechtsfolgen von OR 333 auszulösen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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