In der Rechtsprechung hängt die Beständigkeitsannahme bzw. Nichtigerklärung einer Aufhebungsvereinbarung ab von:
- Angemessenheit des Nachteilausgleichs
- Erhält der Arbeitnehmer für die Eingehung Arbeitsvertragsaufhebung vom Arbeitgeber einen angemessenen Ausgleich
- Verzichtsgegenstand des Arbeitnehmers
- Worauf verzichtet der Arbeitnehmer?
- zB Verzicht auf die Rechtswohltat des Sperrfristenschutzes
- Worauf verzichtet der Arbeitnehmer?
- Mehrleistungen des Arbeitgebers
- Welche Mehrleistungen bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die vorzeitige Arbeitsvertragsaufhebung?
- einvernehmliche-beendigung-arbeitsverhaeltnis.ch/inhalt-des-aufhebungsvertrags
- Welche Mehrleistungen bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die vorzeitige Arbeitsvertragsaufhebung?
- Konkrete Umstände
- Keine Ausnutzung der konkreten Umstände, in denen sich der Arbeitnehmer befindet
- Arbeitnehmer unter Umstrukturierungsdruck
- Arbeitnehmer mit psychischer Krankheit
- Übereilung
- usw.
- Keine Ausnutzung der konkreten Umstände, in denen sich der Arbeitnehmer befindet
- Eigenes Interesse am Aufhebungsvertrag
- Von wem ging die Initiative für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages?
- Arbeitgeber?
- Arbeitnehmer?
- Von wem ging die Initiative für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages?
Judikatur
- BGE 4C.397.2004, Erw. 2.2, vom 15.03.2005
- BGE 118 II 58 = Pra 1993 Nr. 142
- BGer in ARV 2002 S. 28
- TC VD in JAR 1995 S. 157
- AppH BE in JAR 1994 S. 181
- BJM 1990 S. 125
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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