Das Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeitsverhältnis ist ein gesetzlich geregelter, befristeter Arbeitsvertrag.
Gefahren gibt es hier durch die mögliche Annahme eines unbefristeten Arbeitsvertrages und durch die Zusammenrechnung der Einsatzdauern für Lohnfortzahlung, Abgangsentschädigung usw. Einiges ist daher zu beachten und zu regeln.
Hinweis
Die Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeit ist ein kurz dauernder Arbeitseinsatz, bei dem immer wieder ein neuer, normalerweise befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit sowie Links zum Thema Arbeit / Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht / Personalrecht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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