AHV/IV/EO
Grundsatz
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet.
Ausnahme
Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse.
ALV
Die ALV-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet.
Berufliche Vorsorge
Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer
- über 17 Jahre
- mit einem Gesamt-Jahreseinkommen (von allen Arbeitgebern) von > CHF 19’350.
Nichtberufsunfälle
Die obligatorische NBU-Versicherungspflicht besteht auch für den Fall befristeter Einsätze: ab durchschnittlich 8 Wochenstunden.
Familienzulagen
Auch Familienzulagen sind während der befristeten Dauer eines Aushilfsjobs geschuldet.