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Aushilfsarbeit

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Freie Stunden und Tage / Überstundenarbeit

Rechtsgebiet:
Aushilfsarbeit
Stichworte:
Aushilfsarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Freie Stunden und Tage

Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren:

Heirat 2 – 3 Tage
Geburt 1 Tag
Tod Elternteil, Ehegatte, Kind 2 – 3 Tage
Andere Todesfälle im eng. Familienkreis 1 – 2 Tage
Wohnungswechsel 1 Tag

Dauerarbeitnehmern werden diese Absenzen bezahlt und es findet keine Kompensation der Fehlzeit statt. Das Gleiche gilt für Aushilfs- oder Gelegenheits-Arbeitnehmer.

Überstundenarbeit

Es gelten die Bestimmungen für Dauerarbeitnehmer.

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