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Bankengespräch

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Banksitzungs-Vorbereitung

Rechtsgebiet:
Bankengespräch
Stichworte:
Bankengespräch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine gründliche Gesprächs-Vorbereitung ist unabdingbar:

  • Teilnehmer
    • Einladung der kreditnehmer-seitigen Teilnehmer
    • Vorgehensabsprache
    • Aufgabenteilung
    • Festlegung Gesprächszuständigkeiten
  • Unternehmereigenschaften sich bewusst machen
    • Ehrlichkeit
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Zielstrebigkeit
    • Realitätssinn
    • Überzeugungskraft
    • Durchsetzungsvermögen
  • Anforderungen ermitteln
  • Agenda der Besprechungspunkte
    • Traktandenliste
    • Federführung der kreditnehmer-seitigen Teilnehmer
    • etc.
  • Informationen
    • Endogene bzw. interne Finanzierungsaspekte
      • Eigenkapital
      • Aktionärsdarlehen
      • Darlehen Nahestehender
    • Exogene bzw. externe Finanzierungsaspekte
      • Förderprogramme kennen
      • Öffentliche Fördermittel nutzen
      • Crowdfunding
      • Private Equity-Finanzierungen
  • Ziele-Formulierung
    • Machen Sie eine Tabelle der Ziele
      • Gegenstand (Hauptgegenstand)
      • Massnahme(n) (Unterthema)
      • to do‘s
      • Wer?
      • Wie?
      • Wann?
    • Tabelle der Ziele
      • als Behandlungscheckliste
      • als Grundlage für die Absprache des weiteren Vorgehens
      • als Grundlage für die ev. schriftliche Bestätigung des Gesprächsergebnisses
  • Defizite analysieren
  • Wissen
    • Selbstverständlich kann man nicht alles wissen
    • Trotzdessen ist es unabdingbar, dass Sie sich mit allen projektrelevanten Themen befassen
    • Der Kreditsachbearbeiter wird Sie – wenn auch unbemerkt – „prüfen“, wie Sie sich der Sache angenommen haben
    • Ihr jetziges Verhalten lässt Rückschlüsse zu, wie sich nach Kreditgewährung verhalten werden
    • In diesem Sinne sollten Sie alle exogenen und endogenen Aspekte Ihres Projektes kennen. Dazu zählen auch andere Refinanzierungsmöglichkeiten wie Fördermittelnutzung:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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