Zur Kreditgewährung bzw. –aufrechterhaltung gehört eine gute Bonität.
Die Bonitätsbeurteilung hat eine Betrachtung der Ereignisse vorwiegend aus der Vergangenheit zum Gegenstand, ganz im Gegensatz zur Ermittlung der Debt Capacity (vgl. Verschuldungskapazität (Debt Capacity))
Die Bonität setzt sich zusammen aus:
Kreditfähigkeit
- Finanzaspekt
- Ertragsaspekt
Kreditwürdigkeit
- Vertrauen in den Kreditnehmer
Weiterführende Informationen
- EGELI RAOUL, Bonitätsrisiken – Erkennen, bewerten, vermeiden, Zürich 2014, 260 S.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.