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Bauabrechnung

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Rechnungsstellung nach OR

Rechtsgebiet:
Bauabrechnung
Stichworte:
Bauabrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Information

Der Unternehmer informiert den Bauherrn über

  • Existenz und
  • Höhe

seines Werklohns (Vergütungsanspruches).

Zahlungsaufforderung

Das zweite Element einer Rechnungsstellung ist die Zahlungsaufforderung.

Die Aufforderung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.

Weitere Folgen:

  • Keine Rechnungsstellung, keine Leistungspflicht des Bauherrn.
  • Unternehmer darf von Bauherrn nicht verlangen, dass er vor Fälligkeit leistet.


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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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