Information
Der Unternehmer informiert den Bauherrn über
- Existenz und
- Höhe
seines Werklohns (Vergütungsanspruches).
Zahlungsaufforderung
Das zweite Element einer Rechnungsstellung ist die Zahlungsaufforderung.
Die Aufforderung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
Weitere Folgen:
- Keine Rechnungsstellung, keine Leistungspflicht des Bauherrn.
- Unternehmer darf von Bauherrn nicht verlangen, dass er vor Fälligkeit leistet.
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