Der Bauherr, der glaubt dem Unternehmer mehr als geschuldet bezahlt zu haben, kann den Differenzbetrag unter folgenden Voraussetzungen zurückfordern:
- bei Rückzahlungsabrede oder Abschlagszahlung (vorläufiger Charakter):
- Geltendmachung eines Differenzbetrages bzw. eines Akonto-Ueberschusses (vgl. SIA Norm 118 Art. 155 Abs. 3)
- bei Werklohnanerkennung:
- Anfechtung der Werklohnanerkennung infolge Willensmangels (OR 23 ff.)
- bei Zahlung unter Vorbehalt:
- Geltendmachung einer ungerechtfertigten Bereicherung (OR 63 Abs. 1)
- bei Fehlen einer besonderen Abrede:
- Geltendmachung einer ungerechtfertigten Bereicherung (OR 63 Abs. 1)
Der Rückforderungsanspruch kann
- verjährt sein (Verjährungsfrist in der Regel 10 Jahre / OR 127 ff.);
- wegen verspäteter Geltendmachung verwirken (Rechtsmissbrauchsverbot [ZGB 2 Abs. 2]/illoyale Verspätung bei der Geltendmachung).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BauprozessEinleitung zum BauzivilprozessAutoren:AltlastenrechtEinleitung zum AltlastenrechtAutoren:BaukostenüberschreitungEinleitung zur BaukostenüberschreitungAutoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:BauwerkvertragEinleitung zum BauwerkvertragAutoren:BaukreditEinleitung zum Baukredit
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht