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Baukredit

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Treuhandkonto

Rechtsgebiet:
Baukredit
Stichworte:
Baukredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu Kontrollzwecken für eine baukreditmässige Auszahlung wird oft zusätzlich geführt:

  • ein Treuhandkonto bzw. ein General- oder Totalunternehmerkonto, welches über Pauschalbeträge geäufnet wird

Hiefür schliessen die Bank, der Bauherr (Kreditnehmer) und in der Regel der bauleitende Architekt oder ein eigens dafür berufener Bautreuhänder einen Treuhandvertrag (Vertrag für die baukreditmässige Auszahlung des Baukredits).

Die Auszahlungsüberwachung als der Baukreditgeber einerseits eine Zweckentfremdung der Baukreditmittel (keine Wertvermehrung des Pfandobjekts) und andererseits die Vorrechtsgefahr der im Range der dinglichen Sicherheit nachgehenden Bauhandwerker und Unternehmer vermeiden muss.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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