LAWINFO

Baukredit

QR Code

Vertragsparteien

Datum:
14.02.2014
Update:
27.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Bank (Kreditgeberin / Gläubiger)
    • eine Bank
    • mehrere Banken
      • einfache Gesellschaft nach OR 530 ff.
      • federführende Bank
        • Stellvertreterin des Bankenkonsortiums
        • Kontoführung
      • =   Syndikats- oder Konsortialbaukredit
  • Bauherr (Kreditnehmer / Schuldner)
    • Alleineigentümer als Schuldner
      • natürliche Person
      • juristische Person (AG, GmbH etc.)
    • Personenmehrheit als Schuldner
      • Gesamthandschafts-Gemeinschaft als Schuldner
        • Gesamteigentum
        • Miteigentum
      • Solidarische Haftung (OR 143 ff.)

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.